Trichinellose ist eine weltweite für den Menschen nicht ungefährliche Krankheit. Die kleinen parasitischen lebenden Rundwürmer können beim Wildschein und auch beim Dachs vorkommen. Der verantwortungsbewusste Jäger lässt die erlegte Wildsau mittels Fleischprobe auf Trichinellen untersuchen bevor das Fleisch verzerrt oder verkauft wird. Die Tierseuchenverordnung schreibt dies in der Schweiz auch vor.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Virusinfektion die ursprünglich in Afrika beheimatet ist. Durch die Verschleppung im Reiseverkehr tauchte diese schwere Tierseuche auch mittlerweile in verschiedenen osteuropäischen Ländern auf und breitet sich nach Westeuropa aus. Für erkrankte Haus- und Wildschweine endet diese Virusinfektion fast immer tödlich. Der Mensch ist nicht gefährdet. In der Schweiz ist bis jetzt noch kein Krankheitsfall aufgetreten. Es ist aber nicht die Frage Ob? Sondern Wann? Der erste Fall die Schweiz erreicht. Bei einem seuchenartigen Ausbruch ist mit einem massiven wirtschaftlichen Schaden zu rechnen. Deshalb haben der Bund und die Kantone zusammen mit der Landwirtschaft, Forst und Jagd geeignete Weisungen und Massnahmen erarbeitet um die seuchenartige Ausbreitung bei einheimischen Wildschweinbeständen einzudämmen und so eine Übertragung des Virus auf Hausschweine zu verhindern.
Speisereste nur in Abfalleimer – Wildschweine vor gefährlicher Schweinepest schützen.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist auf dem Vormarsch
Für Reisende in/aus ASP-betroffenen Gebieten (insbesondere Tierhalter, Saisonarbeiter auf landwirtschaftlichen Betrieben und Fernfahrer) gelten folgende dringende Hinweise, um die Einschleppung der Tierseuche zu verhindern: