Schweisshundegruppe der VTJ
1. Zweck und Organisation
Gemäss den Vorgaben der Jagdverordnung des Kantons Solothurn organisieren die Jagdvereine den Einsatz der Schweisshundegespanne regional in Schweisshundegruppen. Zu diesem Zweck besteht die Schweisshundegruppe der VTJ.
Die Gruppe stellt sicher, dass für notwendige Nachsuchen möglichst rasch ein geeignetes und geprüftes Schweisshundegespann zur Verfügung steht.
Die Schweisshundegruppe wird durch einen Obmann geleitet. Dieser nimmt gleichzeitig Einsitz im Vorstand der VTJ sowie in der Hundekommission des Kantons und stellt damit die Verbindung zwischen den Jagdvereinen, den Schweisshundeführern und den kantonalen Stellen sicher.
2. Gesetzliche Grundlagen
Grundsätze des Jagdbetriebes
§ 20 JaV
Fachgerechte Nachsuche
§ 39 JaV
SCHWEISSHUNDEGRUPPEN
§ 40 JaV
Die Jagdvereine organisieren den Einsatz von Schweisshundegespannen regional in Schweisshundegruppen.

Die Schweisshundegespanne sind entsprechend einzusetzen nach:
-
der Wildart -
der vermuteten Verletzung -
der Beschaffenheit und dem Bewuchs des Geländes
WEIDGERECHT. VERANTWORTUNGSVOLL. GEMEINSAM
Für Wild, Natur und eine nachhaltige Jagdkultur.
3. Anforderungen an Schweisshunde
Gemäss § 30 JaV gelten für Schweisshunde folgende Anforderungen:

500-Meter-Schweissprüfung
- Bestandene 500-Meter-Schweissprüfung
- Die Prüfung muss alle vier Jahre wiederholt und bestanden werden.
1'000-METER-SCHWEISSPRÜFUNG
- Eine einmalig absolvierte und bestandene 1'000-Meter-Schweissprüfung gilt als gleichwertig zur Wiederholung der 500-Meter-Prüfung.
-
Eine erneute Wiederholung ist somit nicht erforderlich.
Prüfungsbescheinigung aufgrund von Praxisleistungen
Als gleichwertiger Nachweis kann eine von einem Leistungsrichter ausgestellte Prüfungsbescheinigung aufgrund entsprechender Leistungen des Hundes in der Jagdpraxis anerkannt werden.
4. Vorgehen bei einer Nachsuche
Grundsatz
Bei jedem beschossenen oder angefahrenen Wildtier, das nicht auf Sichtdistanz verendet ist, ist eine fachgerechte Nachsuche zu veranlassen.
Zuständigkeit
Reviereigener Schweisshundeführer: Bei einer anstehenden Nachsuche ist immer zuerst der revierseigene Schweisshundeführer zu kontaktieren.
Ersatz organisieren
Kann der revierseigene Schweisshundeführer den Einsatz nicht übernehmen, organisiert dieser über den Schweisshunde-Chat einen geeigneten Ersatz für den aktuellen Einsatz.
Geeignetes Gespann einsetzen
Die Wahl des Schweisshundegespanns erfolgt unter Berücksichtigung von Wildart, vermuteter Verletzung, Fährtenbedingungen, Gelände und Bewuchs sowie Schwierigkeit und Umfang der Nachsuche.


5. Angefahrenes Wild – gesetzliche Meldepflicht


Kollision mit einem Wildtier
Bei einer Kollision mit einem Wildtier besteht im Kanton Solothurn die Pflicht, die Kollision unverzüglich zu melden. Dies gilt auch bei einer scheinbar geringfügigen Kollision. Ein angefahrenes Tier kann schwer verletzt sein und sich noch vom Unfallort entfernen.
Meldepflicht
Die Kantonspolizei Solothurn weist darauf hin, dass die unterlassene oder verspätete Meldung einer Wildtierkollision gemäss den geltenden Vorschriften strafbar sein kann.
Richtiges Verhalten bei einem Wildunfall
-
Anhalten und Warnblinker einschalten. -
Unfallstelle sichern, Warnweste anziehen und – sofern erforderlich – Pannendreieck aufstellen. -
Unfall unverzüglich der Polizei über 117 melden. Die Polizei bietet die zuständige Jagdaufsicht auf. -
Das Wildtier nicht berühren und nicht versuchen, ein verletztes Tier einzufangen oder zu verfolgen. -
Nach Möglichkeit am Unfallort bleiben und die Anweisungen der Polizei bzw. Jagdaufsicht befolgen.
6. Wichtig für die Jagdpraxis
Nachsuche nach einem Schuss
Schuss auf Wildtier → Wild nicht auf Sichtdistanz verendet → Nachsuche mit geprüftem Schweiss- oder Apportierhund.
Kollision mit Wildtier
Wildunfall → unverzüglich Polizei 117 / zuständige Jagdaufsicht informieren → Nachsuche organisieren.
GRUNDSATZ
Keine unnötige Verzögerung bei verletztem Wild – die Nachsuche ist zeit- und fachgerecht zu organisieren.


7. Kontakt und Organisation
Schweisshundegruppe der VTJ
- Obmann: Kurt Schneeberger / 079 463 59 77
- Schweisshunde-Chat: Organisation von Ersatzführern bei Verhinderung des reviereigenen Schweisshundeführers.
- Notfall / Wildunfall: Polizei 117

8. Rechtliche Grundlagen
Jagdverordnung (JaV) des Kantons Solothurn, insbesondere
- § 20 – Grundsätze des Jagdbetriebes
- § 30 – Zugelassene Jagdhunde
- § 39 – Fachgerechte Nachsuche
- § 40 – Schweisshundegruppen

9. Quellen und weiterführende Informationen

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1. Jagdverordnung (JaV) des Kantons Solothurn
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2. Kanton Solothurn – Wildunfälle
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3. Kanton Solothurn – Jagdaufsicht
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4. Kantonspolizei Solothurn – Wildtiere





